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This is a discussion on Lizenzumschreibung wird verweigert within the Deutsch forums, part of the General Discussion category; Hallo, ich habe ein kleines Problem mit dem Support, wo ich nicht weiterkomme, was ich hier schildern möchte. Ich habe ...
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#1
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| Lizenzumschreibung wird verweigert
Hallo, ich habe ein kleines Problem mit dem Support, wo ich nicht weiterkomme, was ich hier schildern möchte. Ich habe im Herbst 2006 eine Lizenz für ein Forum erworben und diese auch ständig aktiv genutzt. Ich habe dieses Forum dann im Sommer 2007 verkauft und war zunächst als Admin weiter zuständig. Ich habe die neuen Eigentümer aufgefordert, eine vBSEO-Lizenz zu erwerben, was diese auch nachweislich getan haben. Allerdings wurde es versäumt, diese Lizenz auf das Forum einzutragen. Mittlerweile bin ich nicht mehr Admin, und ich habe nun versucht, meine Lizenz, die ich ja ordnungsgemäß und rechtmäßig erworben habe und weiter besitze, auf ein anderes Forum umzuschreiben, was mir verweigert wird. Angeblich hätte ich die Dateien selbst löschen müssen - was ich aber in den Lizenzbedingungen an keiner Stelle finden kann. Solange die Lizenz in der anderen Domain, die mir nicht mehr gehört und mit der ich nichts zu tun habe, "aktiv" ist, will man mich mein rechtmäßiges Eigentum (die Lizenz) nicht nutzen lassen. Man zitiert zwar seitens des Supports die Nutzungsbedingungen, ignoriert aber meine Hinweise, dass ich diese Bedingungen an keiner Stelle und zu keine Zeit irgendwie nicht eingehalten habe. Der Punkt ist, dass ich mich darum kümmern soll, dass der jetzige Admin meiner früheren Domain die Dateien löscht. Erstens sehe ich das nicht ein, weil ich ja einen gültigen bestehenden Vertrag mit Crawlability, Inc. habe und zweitens kann ich eben nichts machen, wenn der das einfach nicht will. Ich denke, das Problem ist einfach neu und ungewohnt und wird deshalb von den Nutzungsbedingungen nicht erfasst. Von daher bitte ich den Support auch auf diesem Weg nochmal, eine vernünftige Lösung zu finden, die eben meine Rechte als Kunde berücksichtigt. Kai Last edited by kailew; 07-22-2008 at 08:28 AM. |
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#2
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Sobald wir diese neue Lizenz identifizieren könnten, wäre alles kein Problem, jedenfalls läuft dort noch deine Lizenz. |
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#3
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Hallo Thomas, nein, ich habe nichts genaueres bis jetzt. Aber ich finde eben auch, dass nichts genaueres brauche. Ich habe ja nichts "falsch" gemacht, außer dass ich eben die vBSEO-Dateien nicht gelöscht habe, bzw. die Lizenzdaten geändert habe als das Forum verkauft wurde, weil dazu auch erstmal kein Anlass bestand. Es gibt aber auch in der EULA keinen Punkt, wo steht, dass ich dazu verpflichtet wäre. Jetzt ist die Situation so, dass ich zwar unbestritten Eigentümer der Lizenz bin, diese aber nicht so nutzen kann, wie ich das will. Der Support hat mir sogar vorgehalten, dass ich einen Lizenzverstoß begehe, wenn ich mir die Daten runterlade und installiere. Das finde ich dann schon etwas skurril. Ich meine, weil ich ja einen absolut gültigen Vertrag mit Crawlability habe, dass ich unabhängig davon was dritte machen, meine Lizenz so nutzen können muss, wie ich das will. Und wenn ich Euch bitte, die Lizenz auf eine andere Domain umzuschreiben, dann müsste das passieren, weil ich eben auch absolut keinen einzigen Punkt der Lizenzbedingungen verletzt habe. Mir ist die Problematik schon klar, aber die Lizenz ist eben in erster Linie mein Eigentum, über das ich nach den EULA eben auch frei verfügen kann. Was mir aber verweigert wird. Wenn die Eigentümer der anderen Domain jetzt nicht wollen, in Urlaub sind, keine Zeit haben oder was weiß ich, komme ich nicht an meine Lizenz heran. Das kann ja alles keine Lösung sein, meine ich. Kai |
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#4
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Die Lizenz ist dein Eigentum, welches jetzt auf einer "fremden" Domain aktiv läuft. Du bist ja für dein Eigentum zuständig, nicht vBSEO. Wenn wir aber nun eine neue, dir gehörende Domain eintragen läuft diese Lizenz aktiv auf zwei Domains und das verstößt gegen die Lizenzbedingungen. Fordere also von dem neuen Inhaber dieser Domain dein Eigentum zurück. |
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#5
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Hallo Thomas, und wenn der Eigentümer nicht will, muss ich den verklagen? Ich sage nochmal: Ich habe einen Vertrag der gültig ist mit Crawlability und habe gegen keine einzige Bedingung verstoßen. Dieser Sonderfall ist in Euren Bedingungen einfach nicht so vorgesehen und ich halte es nicht für korrekt, dass das Risiko einfach auf mich abgewälzt wird. Ich halte das auch für rechtlich im Grunde unhaltbar, denn ich habe ja alles eingehalten, was ich laut EULA einzuhalten habe. Der neue Inhaber der Domain "hat" ja auch mein Eigentum nicht, das "habe" ich ja nach wie vor. Nur wird mir eben von Euch die ordnungsgemäße Nutzung verweigert. Wenn Crawlability verlangt, dass die Domain eingetragen werden muss, dann kann das ja nicht mein Problem sein. Wie gesagt: Laut Eurer eigenen Nutzungsbedingungen habe ich absolut nichts falsch gemacht und bin zum Domainwechsel absolut berechtigt. Es kann nicht korrekt sein, dass der Vertrag, den ich mit Crawlability habe und dessen Bedingungen ich alle erfüllt habe, soweit sie mir schriftlich bekannt waren, von Dritten abhängig ist. Ich habe ja mit Euch einen Vertrag und mit sonst niemandem was vBSEO betrifft. Da ich mich an diesen Vertrag gehalten habe, müsstet ihr das nun auch tun. Wenn ich nun die Software auf meiner jetzigen Domain installiere, dann ist das eben die einzige Domain, auf die ich Zugriff habe. Es ist mir unmöglich, aktiv die Nutzung auf einer anderen Domain zu verhindern. Kai |
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#6
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und nochwas: Wenn ein Dritter ohne meine Erlaubnis meine Lizenz nutzt, und ich aber technisch in der Lage bin, diese Lizenz ebenfalls zu nutzen, dann bin (jedenfalls nach deutschem Recht) garantiert nicht ich dafür haftbar zu machen, was ein Dritter macht. Wenn Ihr zugebt, dass ich der rechtmäßige Eigentümer der Lizenz bin, dann kann es keinen Grund geben, mir deren Nutzung zu verweigern, weil ein Dritter diese ebenfalls nutzt. Ihr müsst dann dem nicht rechtmäßigen Nutzer die Nutzung untersagen. Kai |
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#7
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Sehe ich etwas anders, du hast zugestimmt dein Eigentum (Lizenz) nur auf einer Domain zu installieren und zu aktivieren. vBSEO hat sich verpflichtet pro Lizenz eine Domain freizuschalten. |
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#8
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Hallo Thomas, ich mache nichts anderes, ich kann doch nichts dafür, was ein anderer auf seiner Domain veranstaltet? Ich installiere und nutze die Lizenz nur auf einer Domain, was auf einer Domain eines Dritten passiert, da habe ich keinen Einfluss drauf. Ich will jetzt die in meinem Eigentum befindliche Lizenz auf einer Domain installieren, und ich habe das Recht, diese Domain zu wechseln. Genau das passiert nun. Ich wechsele die Domain und bitte Euch, die Lizenz für eine andere Domain, die ich Euch mitteile, freizuschalten. Dass es da eine andere Domain gibt, kann nicht ändern, ich habe einen Vertrag mit Crawlabilty und den halte ich ein, denn ICH nutze die Lizenz nur auf einer Domain. Nochmal: dass man Daten löschen muss usw. steht an keiner einzigen Stelle der EULA. Da steht nur, dass ich eine Lizenz pro Domain nutzen darf - und haargenau das habe ich vor. Ich meine, stell Dir vor, man teilt solche Daten aus technischen Gründen anderen mit usw. und dadurch verliert man nach Eurer Lesart fast automatisch das Nutzungsrecht an der Domain, wenn die anderen nicht kooperieren. Ich meine, das kann doch nicht rechtens sein???? Kai |
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#9
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Stell Dir vor, du kaufst einen neuen Golf und gibts jemanden den Schlüssel. Nun fährt damit jemand anders. Du als Eigentümer des Autos bist somit Haftbar was mit dem Auto passiert. Und nur du kannst den Schlüssel zurückfordern, VW kann das nicht. Letzte Alternative: Anzeige wegen Diebstahl. Wie immer bei solchen Statements: IANAL |
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#10
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Das ist deine Ansicht der Dinge. Du hast vBSEO auf der alten Domain installiert, jetzt möchtest du es auf einer zweiten installieren. Du hättest spätestens als du deine Admintätigkeit dort beendet hast vBSEO (dein Eigentum) deinstallieren müßen. #edit: Schönes Beispiel Hoffi |
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#11
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Gruß Delazar |
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#12
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Das ist ja eben nicht der Fall.
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#13
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Hallo Hoffi, Quote:
Ich bin nicht nur Eigentümer des Autos, sondern es ist sogar in meinem Besitz und ich kann es fahren. Es liegt kein Diebstahl vor, denn ich besitze das Auto ja, sprich die Software befindet sich auf meiner Festplatte, ganz real. Das Beispiel hinkt, wie Du siehst. Kai |
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#14
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Nö, zur Zeit fährt der andere dein Auto, er hat ja den Schlüssel und hat auch das Auto von dir bekommen. Du bist Besitzer, hast auch noch einen Schlüssel, aber das Auto nicht mehr. Wenn du einen PC verkaufst mit installierten XP und legst sogar die original XP dazu, kaufst dir einen neuen, dann darfst du auch nicht XP von einer Kopie der original CD installieren, die bekommst du nie aktiviert/freigeschaltet. |
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#15
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nochmal: Bei einem Diebstahl wäre es so, dass man die Sache nicht mehr in seinem Besitz hat. Ich habe die Sache aber in meinem Besitz, sprich die Software auf der Festplatte und die Lizenz ist unbestritten mein Eigentum. Ein Diebstahl liegt nicht vor, aber eine unberechtigte Nutzung. Da ich aber nicht der Rechteinhaber für die Software bin, kann das nicht mein Problem sein, wenn die Software von jemandem benutzt wird, der das nicht darf. Kai |
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